Amtseid oder Diensteid Bedeutung

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Amtseid oder Diensteid

Amtseid oder Diensteid Logo #42145. Der Eid der in den deutschen Schutzgebieten angestellten Beamten, welche nicht Reichsbeamte im Sinne des Reichsbeamtengesetzes sind, wird nach der Ksl. V. vom 4. Sept. 1892 (KolBl. S. 455) in nachstehender Form geleistet: Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich Seiner ...
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